Gute Neuigkeiten aus Karlsruhe:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt
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Für die Richter steht fest, dass das Gesetz nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar ist.
Mehr dazu u.a. bei Golem.de, Heise oder auch hep-cat.de
Tags: vorratsdatenspeicherung